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Präambel Judo ist eine Kulturform des Kämpfens.
Nach dem Willen seines Begründers Jigoro Kano (1860-1938) soll es zudem ein Erziehungs- und Wertesystem sein. Der von ihm formulierte Grundsatz vom gegenseitigen Helfen zum allgemeinen Wohlergehen ist wichtigste pädagogische und
soziale Leitlinie im Judo auch im Deutschen Judo-Bund e.V. (DJB). Dieser Grundsatz verweist unmissverständlich auf das Ideal einer gewaltfreien Gesellschaft und überträgt der Judobewegung die Aufgabe, ihren Teil zum Erreichen eines
toleranten und friedlichen Miteinanders beizutragen. Dies ist nach den menschenverachtenden Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York wichtiger denn je. Judo wird von verschiedenen ernst zu nehmenden gesellschaftlichen Seiten
zugetraut, im Sinne von Gewaltprävention wertvolle pädagogische Möglichkeiten anbieten zu können. Der DJB hat diese Position mit eigenen und externen Fachleuten auf einer zentralen Veranstaltung im Mai 2001 in Bad Wildungen
eingehend diskutiert. Die kommunikativen, emotionalen und sozialen Aspekte bei der Ausübung von Judo rechtfertigen das Vertrauen. Dennoch: Der DJB ist sich bewusst, dass weder Judo per se gewaltpräventiv wirkt noch Judo-Vereine
Sozialarbeit leisten können. Und: Eine sachgerechte Vermittlung von Judo im Sinne einer technisch-taktischen Handlungskompetenz allein reicht nicht aus, um das Erreichen pädagogischer Ziele im Sinne Kanos sicherzustellen. Auf
der Grundlage dieser Resolution wird der Deutsche Judo-Bund e.V. weiter seinen Beitrag zur Erfüllung der gesamt gesellschaftlichen Aufgabe Gewaltprävention leisten. Ziel der in dieser Resolution formulierten Grundsätzen,
Leitgedanken und Ziele ist es, ein pädagogisches Handeln im Sinne des Judobegründers Jigoro Kano in Vereinen und Verbänden des DJB einzufordern und Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Funktionäre für einen gewaltfreien
Judo-Unterricht und -Wettkampf zu sensibilisieren. 1. Das Gewaltverständnis des Deutschen Judo-Bundes e.V. Der Deutsche Judo-Bund e.V. (DJB) versteht unter Gewalt eine ihrem Wesen nach gestörte soziale Beziehung
zwischen (einem) Täter und (einem) Opfer. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wirkung, nämlich dem Opfer körperlichen, psychischen oder sozialen Schaden zuzufügen, absichtlich oder unabsichtlich geschieht. Darüber hinaus verstehen
wir unter Gewalt die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen. Besondere Berücksichtigung müssen auch Formen der verbalen und mimisch-gestischen Gewaltausübung finden. Die Prävention muss sich neben Formen
absichtlicher Gewaltausübung mit unbeabsichtigten Formen auseinandersetzen. So können Handlungsweisen von anderen Personen als gewalttätig eingestuft werden, ohne dass sich die Gegenseite dessen bewusst ist. Wir verstehen dies
ausdrücklich nur dann als Gewalt, wenn das Merkmal einer gestörten sozialen Beziehung vorhanden ist. 2. Gewaltprävention im eigenen Umfeld Wer den Anspruch erhebt, über das eigene Umfeld hinaus einen
gesellschaftlichen Beitrag zur Gewaltprävention leisten zu können, muss zuerst sein eigenen Haus bestellen. So müssen wir ganz klar festhalten, dass auch Judo möglicher Ausgangspunkt von gewalttätigem Handeln sein kann. Bereits
1996 hat sich der DJB im Rahmen der Diskussion um einen Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer Gedanken darüber gemacht, wie das Thema “Gewalt im Übungsleiter/innen-Handeln” im Rahmen der Übungsleiter- und Trainerausbildung
vermittelt werden kann. Zwischen Übungsleiter/in und Judoka entsteht oftmals ein enges Vertrauensverhältnis, unabhängig vom Leistungsniveau. Es ist deshalb notwendig, dass Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Funktionäre über ein
gutes Maß an Selbst- und Fremdbeobachtung verfügen, für die Problematik (auch versteckten) gewalttätigen Handels von Kindern untereinander, aber auch von Erwachsenen gegenüber Kindern sensibilisiert sind und sich einer ethischen
Fundierung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Training und Wettkampf verpflichtet fühlen. Besonders beim Wettkämpfen von Kindern und Jugendlichen ist die emotionale Beteiligung von Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Eltern am
Kampfgeschehen meistens sehr groß. Dabei sind Aufrufe jeglicher Art zu unfairem Verhalten der Judoka, verbale Entgleisungen z.B. gegenüber den Kampfrichter/innen, Verächtlichmachungen eines Judoka oder Strafen des Verlierers z.B.
in Form von Nichtbeachtung nicht akzeptabel. 3. Positionierung im Gesamtfeld der Gewaltprävention In der Präventionsdiskussion unterscheidet man im allgemeinen zwischen der Primärprävention, bei der es um die
Verhinderung des Einstiegs in gewalttätiges Handeln geht, der Sekundärprävention, d.h. die Arbeit mit gefährdeten Personengruppen und der Tertiärprävention, d.h. die Arbeit mit bereits auffällig gewordenen Personen. Sekundär- und
Tertiärprävention erfordern die Einbettung in einen vernetzten Kontext mit anderen Institutionen und die Zusammenarbeit mit gut ausgebildeten Betreuern, Therapeuten und Sozialarbeitern. Diese Vernetzung und Kooperation von
Judo-Vereinen und anderen Trägern ist nur in wenigen Fällen möglich. Aus diesem Grund sieht der DJB in erster Linie die Möglichkeit mit seinen Vereinen im Bereich der primären Prävention zu wirken. Das schließt jedoch nicht aus,
dass Judo nicht auch inhaltliche Potentiale bietet, um mit bereits gewaltauffällig gewordenen Personen im Sinne einer Therapie zu arbeiten. 4. Inhaltliche Ausgestaltung von Judo-Angeboten Wenn Gewalt als eine
gestörte Täter-/Opfer-Beziehung aufgefasst wird, gerät automatisch die Entwicklung von Beziehungsfähigkeit in den Focus eines Konzepts zur inhaltlichen Arbeit in der Gewaltprävention. Judo als eine Zweikampfsportart mit enger
körperlicher Beziehung zwischen den Akteuren verfügt über große Potentiale zum Aufbau von Beziehungsfähigkeit. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Übernahme von Verantwortung für die Partnerin bzw. den Partner sind
Notwendigkeiten für ein positives Erleben von Judo und von Leistungssteigerung. Das Judo-Training ist deshalb geprägt vom miteinander Lernen, dem gemeinsamen Entwickeln des technischen Könnens und des Wachsens an der Sache in der
fairen Auseinandersetzung mit einem Partner. Im Judo-Wettkampf soll deshalb nicht ausschließlich ein Kampfresultat oder der Erfolg im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um ein prozessorientiertes Verständnis von Judo, bei dem
die oben genannten Werte und Leitlinien erlebt und auch immer wieder von dem/der Übungsleiter/in bzw. Trainer/in eingefordert werden. 5. Institutionelle Absicherung Der DJB wird zum 01.03.2002 eine Expertenrunde
als Dauergremium einsetzten und damit beauftragen, den Gedanken der Gewaltprävention weiter zu entwickeln und die Landesfachverbände und die Vereine konzeptionell zu unterstützen. Der DJB sieht dieses Gremium als zentrale
Anlaufstelle für Projekte innerhalb des DJB und seiner Landesverbände, die sich der Gewaltprävention durch Judo widmen. Der DJB wird Projekte, die sich dem Thema Gewaltprävention durch Judo widmen, im Rahmen seiner Möglichkeiten
unterstützen. Gleichzeitig ist dieses Gremium aber auch als Kontaktstelle für Interessierte gedacht, die die Möglichkeiten von Judo in der Gewaltprävention kennenlernen möchten. Vor allem soll dieses Gremium Vereinen, Schulen und
anderen Interessierten beratend die pädagogischen Möglichkeiten von Judo im Rahmen der Gewaltprävention nahe bringen. (Der Entwurf dieser Resolution wurde von Wolfgang Dax-Romswinkel und Ralf Pöhler in Rücksprache mit den Mitgliedern der Vorbereitungs-AG der zentralen Veranstaltung in Bad Wildungen 2001 erstellt.)
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